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Allgemeine Geschäftsbedingungen
FIWESI - Walter Egolf
- Geltungsbereich
Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferungen und Leistungen der Firma FIWESI und bilden damit die Grundlage aller Verträge zwischen Walter Egolf und dem Vertragspartner (Kunde). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut vereinbart wurden. Fremden Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind nur wirksam, wenn sie den vorliegenden Bedingungen entsprechen oder von FIWESI explizit schriftlich bestätigt werden.
Von diesen AGB's abweichende, anderslautende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Spätestens mit der Annahme einer Lieferung/Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sollte sich innerhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine wie auch immer begründet unwirksame Regelung befinden, ist davon nur diese entsprechende Einzelregelung betroffen; alle übrigen Regeln sind davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Der fehlerbehaftete Teil ist in einem solchen Fall durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Regel am nächsten kommt.
Stehen Änderungen oder Ergänzungen an den Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen an, werden Kunden, zu denen auf diesen AGB's beruhende Geschäftsbeziehungen bestehen, über entsprechende Absichten in Kenntnis gesetzt. Widerspricht der Kunde den Änderungen/Ergänzungen nicht innerhalb der in der Änderungsanzeige genannten Frist (in der Regel 4 Wochen), so werden diese mit Ablauf des letzten Fristtages wirksam.
Bei einem Widerspruch durch den Kunden kann das Vertragsverhältnis zum Tag des Inkrafttretens der Änderungen/Ergänzungen durch FIWESI oder den Kunden aufgelöst werden.
- Angebote
Alle Angebote, die durch FIWESI erstellt werden, verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Für eine Frist von 14 Tagen nach Angebotserstellung bleiben die von FIWESI genannten Preise verbindlich. Eine Inanspruchnahme der Angebotspreise kann nur mit einer schriftlichen Willensbekundung erfolgen. Ausgeschlossen davon sind Artikel, die erfahrungsgemäß starken Preisschwankungen unterliegen. Preise solcher Artikel werden von FIWESI in Angeboten als Tagespreise gekennzeichnet
Eine vom Kunden abgegebene Willensbekundung in Form eines Auftrages oder einer Bestellung ist bindend. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch FIWESI zustande. Als Auftragsbestätigung sind auch ausgeführte, dem Auftrag entsprechende Dienstleistungen oder die Übersendung bestellter Waren bzw. Rechnungen anzusehen.
Alle Änderungen und Ergänzungen nach dem Zustandekommen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
Art und Umfang der geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der vereinbarten schriftlichen Leistungsbeschreibung von FIWESI.
- Ausführung
Genannte Lieferungs-/Ausführungsfristen gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei nicht von FIWESI verursachten Verzögerungen hinsichtlich solcher Fristen verlängert sich das vereinbarte Lieferungs-/Ausführungsdatum stillschweigend um den zur Beseitigung der Ursachen notwendigen Zeitraum.
Dauert eine Behinderung länger als drei Monate an, ist der Kunde ohne Beeinträchtigung der gesetzlichen Rücktrittsrechte berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich eines noch nicht erfüllten Teils oder, wenn die erbrachte Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist, vom gesamten Vertrag zurückzutreten.
Als nicht von FIWESI zu vertretende Ursachen sind insbesondere höhere Gewalt, veränderte behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, nicht vorhersehbare Materialbeschaffungsprobleme bei FIWESI, als auch bei Zulieferern. Erbrachte Teillieferungen und Teilleistungen sind vom Kunden anzunehmen und zu bezahlen, es sei denn, diese würden der Erfüllung des angestrebten Vertragszweckes durch einen anderen Auftragnehmer erheblich entgegenwirken. In einem solchen Fall ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten.
- Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Übersteigt die Gesamtvergütung eines Projektes € 2.000,00, ist FIWESI berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% bei Auftragserteilung zu fordern. Eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 30% wird bei der Übergabe der Leistungen fällig, die restlichen 20% nach Abnahme durch den Kunden.
Preise ergeben sich bei fristgerechter Angebotsannahme aus dem Angebot, ansonsten aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Preisliste.
Wurde ein Festpreis für ein Projekt vereinbart und stellt sich nach Erstellung des Detailplans heraus, dass der ursprüngliche Umfang um mehr als 15% überschritten wird, kann von FIWESI eine entsprechende Preisanpassung verlangt werden.
Für erbrachte Dienstleistungen und Spesen kann eine wöchentliche Rechnungsstellung erfolgen.
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist FIWESI auch ohne Mahnung zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt. Weiterhin ist FIWESI bei Zahlungsverzug berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zum Eingang aller offenen Beträge zurückzuhalten.
Aufrechnungen durch den Kunden sind nur statthaft, wenn FIWESI ausdrücklich zugestimmt hat, die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Darüber hinaus sind Aufrechnungen nur innerhalb des selben Vertragsverhältnisses erlaubt.
Liegen Fakten vor, die Grund zur Annahme geben, dass Zahlungsansprüche von FIWESI gefährdet erscheinen, ist FIWESI berechtigt, Leistungen und Lieferungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
Ist der Vertragsgegenstand eine wiederkehrende Leistung und wurde eine regelmäßige Zahlung vereinbart, so ist diese Zahlung jeweils am ersten eines Monats im Voraus zu erbringen. Wird der Vertrag gekündigt, werden überschüssige Zahlungen zeitanteilig zurückerstattet.
- Eigentumsvorbehalt
Bis zum Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen Forderungen, die FIWESI gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, behält FIWESI sich das Eigentum an gelieferter Ware und/oder erbrachter Leistung vor.
- Software
Gehört die Lieferung von Software zum Vertragsgegenstand, verpflichtet sich der Kunde, die entsprechenden Lizenzbestimmungen des Software-Herstellers einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
- Datensicherheit und Haftung
Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde verbindlich, eine geeignete Datensicherung auf den FIWESI oder im Auftrag von FIWESI handelnden Personen für Servicearbeiten zugänglich gemachten EDV-Systemen durchgeführt zu haben. Sollte eine Wiederherstellung der Daten erforderlich werden, so nimmt der Kunde dies auf eigene Kosten vor.
FIWESI übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die dadurch entstehen, dass der Kunde keine oder unvollständige bzw. ungeeignete Datensicherung durchgeführt hat.
Haftung wird von FIWESI nur für durch FIWESI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt übernommen. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet FIWESI nur für Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Geschäfts typischerweise gerechnet werden muss. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FIWESI nur, soweit eine Pflichthaftung für die Erreichung des Vertragszwecks von grundlegender Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet FIWESI nur für solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Geschäftes typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für Datenverlust wird auf denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Ausgenommen von vorstehenden Haftungsbeschränkungen sind Ansprüche des Kunden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht. Waren- oder Dienstleistungsbeschreibungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Weitergehende Haftungsansprüche, vor allem für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen und diese Zusicherung den Kunden vor solchen Schäden schützen sollte.
- Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Hamburg vereinbart.
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